


„LOOTBOXEN“
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZIIRBand 10
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 8551 Wörter, Seiten 270-282
20,00 €
inkl MwSt




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Das Phänomen „Lootboxen“ beschäftigt unsere Gesellschaft nunmehr schon seit einigen Jahren. So kommt fast jede Person, die sich für digitale Anwendungen interessiert, notgedrungen damit in Berührung: Sei es durch Videospiele, durch Handy-Applikationen oder einfach durch Medienberichte. Während manche Menschen Lootboxen lieben, kann wohl getrost gesagt werden, dass der Großteil der Spieler*innen (entgeltlichen) Lootboxen eher ablehnend gegenübersteht. Nachstehend folgt eine Darstellung des Themas nach österreichischem Recht; in der nächsten Ausgabe wird dazu die Rechtslage in der Schweiz dargestellt.
-
- Bajrami, Urim
- Pachschwöll, Lukas
-
- Credits
- § 879 ABGB
- Glücksspielmonopol
- § 12a GSpG
- § 3 GSpG
- Items
- § 1269 ABGB
- Echtgeld
- Steuerrecht
- § 2 Abs 1 Z 1 GSpG
- ZIIR 2022, 270
- § 1267 ABGB
- § 1272 ABGB
- Ausspielung
- § 3a Abs 13 UstG
- § 1432 ABGB
- Glückspielvertrag
- Medienrecht
- Lootbox
- § 1270 ABGB
- § 168 StGB
- Loot Crate
- § 21 GSpG
Das Phänomen „Lootboxen“ beschäftigt unsere Gesellschaft nunmehr schon seit einigen Jahren. So kommt fast jede Person, die sich für digitale Anwendungen interessiert, notgedrungen damit in Berührung: Sei es durch Videospiele, durch Handy-Applikationen oder einfach durch Medienberichte. Während manche Menschen Lootboxen lieben, kann wohl getrost gesagt werden, dass der Großteil der Spieler*innen (entgeltlichen) Lootboxen eher ablehnend gegenübersteht. Nachstehend folgt eine Darstellung des Themas nach österreichischem Recht; in der nächsten Ausgabe wird dazu die Rechtslage in der Schweiz dargestellt.
- Bajrami, Urim
- Pachschwöll, Lukas
- Credits
- § 879 ABGB
- Glücksspielmonopol
- § 12a GSpG
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- Items
- § 1269 ABGB
- Echtgeld
- Steuerrecht
- § 2 Abs 1 Z 1 GSpG
- ZIIR 2022, 270
- § 1267 ABGB
- § 1272 ABGB
- Ausspielung
- § 3a Abs 13 UstG
- § 1432 ABGB
- Glückspielvertrag
- Medienrecht
- Lootbox
- § 1270 ABGB
- § 168 StGB
- Loot Crate
- § 21 GSpG