Ex-lege-Beendigung eines Lehrverhältnisses bei Verlust des Fortbetriebsrechtes in der Insolvenz
- Originalsprache: Deutsch
- WBLBand 27
- Rechtsprechung, 2293 Wörter
- Seiten 282 -285
- https://doi.org/10.33196/wbl201305028201
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In der Insolvenz des Arbeitgebers ist zwischen dem Fortbetriebsrecht der Insolvenzmasse einerseits und der Gewerbeberechtigung des Gewerbeinhabers andrerseits zu unterscheiden.
Im Insolvenzverfahren tritt der Insolvenzverwalter anstelle des Schuldners in den Lehrvertrag ein und übt damit die Funktion des Lehrberechtigten aus. Für eine ex lege-Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Lehrverhältnisses) während des Insolvenzverfahrens kommt es daher auf den Verlust des Fortbetriebsrechts der Insolvenzmasse an.
Der Insolvenzverwalter hat nicht nur die Möglichkeit, auf das Fortbetriebsrecht innerhalb der Monatsfrist nach § 44 iVm § 43 Abs 3 GewO mit der Wirkung ex tunc zu verzichten, sondern er kann auch außerhalb der genannten Monatsfrist das Fortbetriebsrecht mit der Wirkung ex nunc zurücklegen. Diese Verfügungen des Insolvenzverwalters lassen die Gewerbeberechtigung des Gewerbeinhabers unberührt.
Die ex-lege-Beendigung des Lehrverhältnisses schließt einen Anspruch auf Kündigungsentschädigung aus bzw beendet einen derartigen schon laufenden Anspruch eines vorher wirksam nach § 25 Abs 1 KO (IO) ausgetretenen Lehrlings.
- LG Steyr, 26.06.2012, 9 Cgs 23/12m
- § 25 Abs 1 KO (IO)
- § 44 GewO
- § 41 Abs 1 Z 2 GewO
- § 41 Abs 1 Z 1 GewO
- § 14 Abs 2 lit d BAG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 85 Z 7 GewO
- § 41 Abs 1 Z 3 GewO
- WBl-Slg 2013/101
- OGH, 19.12.2012, 8 ObS 14/12k
- OLG Linz, 25.09.2012, 11 Rs 85/12t
- § 43 GewO
- § 1 Abs 2 IESG
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