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Forderungsübergang und Titelergänzung bei Einlösung einer Abgabenforderung
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 138
- Rechtsprechung, 2804 Wörter
- Seiten 387-390
- https://doi.org/10.33196/jbl201606038701
30,00 €
inkl MwStDie Einlösung einer Abgabenforderung durch einen Dritten, für die dieser nicht persönlich oder mit bestimmten Vermögenswerten haftet, führt jedenfalls dann zu einem Forderungsübergang auf den Dritten, wenn er der Abgabenbehörde gegenüber ein entsprechendes Einlösungsbegehren erhoben hat und wenn für die zugrunde liegende Abgabenforderung bereits ein vollstreckbarer Exekutionstitel vorliegt. Der Dritte kann daher bei Nachweis des Forderungsübergangs iS des § 9 EO Exekution aufgrund des Titels führen. An dieser Beurteilung kann auch der Umstand, dass der Exekutionstitel ein Rückstandsausweis ist, nichts ändern.
- OGH, 16.03.2016, 3 Ob 232/15m
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- § 1422 ABGB
- Allgemeines Privatrecht
- § 9 EO
- LGZ Wien, 15.12.2014, 5 Cg 53/12v
- Zivilverfahrensrecht
- § 10 EO
- OLG Wien, 15.07.2015, 16 R 61/15f
- Arbeitsrecht
- JBL 2016, 387
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