


Fortsetzung der in der Insolvenz aufgeschobenen Räumungsexekution bei Verzug mit der Entgeltzahlung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 26
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 799 Wörter, Seiten 125-126
30,00 €
inkl MwSt




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Blieb der Bestandnehmer nach Bestätigung des Sanierungsplans und Aufhebung des Sanierungsverfahrens (auch) weitere Bestandzinse (Benützungsentgelte) schuldig, kann der Bestandgeber wegen Verletzung der in § 12c IO stillschweigend vorausgesetzten Pflicht der Benützungsabgeltung bei jedem Verzug mit Entgeltbeträgen die Räumungsexekution fortsetzen.
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- LG Salzburg, 22 R 223/12s
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 16.11.2012, 6 Ob 195/12p, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- WOBL-Slg 2013/47
- § 12c IO
Blieb der Bestandnehmer nach Bestätigung des Sanierungsplans und Aufhebung des Sanierungsverfahrens (auch) weitere Bestandzinse (Benützungsentgelte) schuldig, kann der Bestandgeber wegen Verletzung der in § 12c IO stillschweigend vorausgesetzten Pflicht der Benützungsabgeltung bei jedem Verzug mit Entgeltbeträgen die Räumungsexekution fortsetzen.
- LG Salzburg, 22 R 223/12s
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 16.11.2012, 6 Ob 195/12p, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- WOBL-Slg 2013/47
- § 12c IO