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Fortsetzung der in der Insolvenz aufgeschobenen Räumungsexekution bei Verzug mit der Entgeltzahlung

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Blieb der Bestandnehmer nach Bestätigung des Sanierungsplans und Aufhebung des Sanierungsverfahrens (auch) weitere Bestandzinse (Benützungsentgelte) schuldig, kann der Bestandgeber wegen Verletzung der in § 12c IO stillschweigend vorausgesetzten Pflicht der Benützungsabgeltung bei jedem Verzug mit Entgeltbeträgen die Räumungsexekution fortsetzen.

  • LG Salzburg, 22 R 223/12s
  • Miet- und Wohnrecht
  • OGH, 16.11.2012, 6 Ob 195/12p, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • WOBL-Slg 2013/47
  • § 12c IO

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