Zum Hauptinhalt springen

Garage; Motorenlärm; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Der Motorenlärm, der beim Aus- und Einfahren in eine Garage im üblichen Ausmaß entsteht, stellt eine sich aus der Wohnnutzung ergebende Emission dar und ist von den Nachbarn auch im Fall hinzunehmen, dass die Garage direkt an das Nachbargebäude angebaut ist.

  • Motorenlärm
  • § 48 nö BauO
  • BBL-Slg 2020/104
  • Garage
  • Immissionsschutz
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • § 6 Abs 2 Z 2 nö BauO
  • Baurecht
  • LVwG Nö, 30.04.2020, LVwG-AV-404/001-2020

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!