


Nicht herstellbare Kfz-Stellplätze; Ausgleichsabgabe; Entstehen der Abgabepflicht
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 23
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1071 Wörter, Seiten 149-150
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Enthält die Baubewilligung keine ausdrückliche Feststellung der erforderlichen und nicht herstellbaren Stellplätze, entsteht für die „nicht herstellbaren“ Kfz-Stellplätze auch keine Ausgleichsabgabenpflicht.
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- § 41 Abs 1 nö BauO
- BBL-Slg 2020/102
- Ausgleichsabgabe
- LVwG Nö, 30.03.2020, LVwG-AV-1249/002-2019
- Nicht herstellbare Kfz-Stellplätze
- § 63 Abs 7 nö BauO
- Entstehen der Abgabepflicht
- Baurecht
Enthält die Baubewilligung keine ausdrückliche Feststellung der erforderlichen und nicht herstellbaren Stellplätze, entsteht für die „nicht herstellbaren“ Kfz-Stellplätze auch keine Ausgleichsabgabenpflicht.
- § 41 Abs 1 nö BauO
- BBL-Slg 2020/102
- Ausgleichsabgabe
- LVwG Nö, 30.03.2020, LVwG-AV-1249/002-2019
- Nicht herstellbare Kfz-Stellplätze
- § 63 Abs 7 nö BauO
- Entstehen der Abgabepflicht
- Baurecht