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Baier-​Grabner, Marina/​Soyer, Richard

Generalpräventive Erwägungen beim vorläufigen Absehen vom Strafvollzug wegen Aufenthaltsverbots (bei Jugendlichen und) jungen Erwachsenen zu berücksichtigen

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Der OGH hat nun aufgrund einer von der Generalprokuratur erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes klargestellt: Ein Unterbleiben der Erwähnung des § 133a StVG in § 17 JGG ist entgegen der Ansicht der Unterinstanzen nicht als planwidrige Gesetzeslücke anzusehen. § 133a StVG ist nämlich kein Unterfall der bedingten Entlassung (§ 46 StGB), sondern ein Rechtsinstitut sui generis: Generalpräventive Erwägungen sind deshalb (auch) bei Straftaten von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zur Verbüßung von zwei Dritteln der Freiheitsstrafe beim vorläufigen Absehen vom weiteren Strafvollzug zu berücksichtigen.

  • Baier-Grabner, Marina
  • Soyer, Richard
  • JST-Slg 2022/65
  • § 133a Abs 2 StVG
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • OGH, 07.09.2022, 13 Os 63/22x13 Os 64/22v

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