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Rechtsprechungsübersicht EGMR – Kurzinfo

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Die belgische Regierung hatte im Vorfeld anerkannt, dass der Bf unter Umständen von der Polizei verhaftet wurde, die im Gegensatz zu Art 3 EMRK standen. Das zuständige Gericht verurteilte den Bf anschließend wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und stützte sich dabei ausschließlich auf die Aussagen der an der Verhaftung beteiligten Polizisten bzw deren bei der Verhaftung anwesenden Kollegen. Den Aussagen von vier Zeugen der Verteidigung schenkte das Gericht keinen Glauben, da es ihnen als Bekannte des Bf nach Auffassung des Gerichts an der notwendigen Unabhängigkeit fehlte. Der EGMR kam zu dem Ergebnis, dass die Verurteilung des Bf auf der alleinigen Grundlage der Aussagen der Polizisten, deren Verhalten die belgische Regierung bereits als im Widerspruch zu Art 3 EMRK stehend anerkannt hatte, einen Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren gem Art 6 EMRK darstellte.

Das zuständige Gericht führte bei der Verurteilung des Bf aus, dass für die Aussagen der in die Verhaftung sowie strafrechtliche Verfolgung des Bf involvierten Polizisten eine „Vermutung der guten Verwaltung“ gelte. Deren Aussagen sei daher ein höheres Maß an Glauben zu schenken, während die Aussagen des Bf als nicht vertrauenswürdig zu bewerten seien, da sich ein Angeklagter tendenziell seiner Verantwortung entziehen wolle. Die Verurteilung des Bf erfolgte ausschließlich auf der Grundlage der polizeilichen Zeugenaussagen. Der EGMR kam zu dem Ergebnis, dass die Begründung des zuständigen Gerichts mit Blick auf die Unschuldsvermutung, objektive Unparteilichkeit und Waffengleichheit in diesem speziellen Fall dazu führte, dass die allgemeine Fairness des Verfahrens gem Art 6 EMRK nicht gegeben war.

Die Verurteilung des Bf beruhte überwiegend auf Aussagen, die dieser bei einer polizeilichen Befragung gemacht hatte, ohne dass er über sein Recht zu Schweigen und das Recht auf einen Anwalt aufgeklärt worden war. Der EGMR erkannte darin einen Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren gem Art 6 Abs 1 und 3 lit c EMRK.

  • EGMR, 01.09.2022, Nr 23158/20 ua, Makarashvili ua ./. Georgien
  • Art 6 EMRK
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • JST 2022, 588
  • EGMR, 20.09.2022, Nr 38288/15, Merahi und Delahaye ./. Frankreich
  • EGMR, 28.06.2022, Nr 20762/19, Boutaffala ./. Belgien

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