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Suchtgifthandel, Überlassen von Suchtgift, Verschaffen von Suchtgift, alternatives Mischdelikt, Rechtsfehler mangels Feststellungen

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Im Strafurteil sind deutliche und bestimmte Aussagen in tatsächlicher Hinsicht zu treffen, welche (konkreten) Ausführungshandlungen bzw welche (kausalen) Beitragshandlungen den jeweiligen Beteiligten mengenbezogen zur Last gelegt werden und von deren Vorsatz umfasst sind.

Die Vermittlung des Überlassens von Suchtgift durch einen anderen erfüllt das Tatbild des Verschaffens iS von § 27 Abs 1 Z 1 9. Fall SMG bzw § 28a Abs 1 6. Fall SMG in unmittelbarer Täterschaft.

Mehrere Überlassens- und Verschaffensvorgänge können zusammengefasst werden, weil es sich um (gleichwertige) alternative Tatbestandsvarianten handelt.

  • § 27 Abs 1 Z 1 9. Fall SMG
  • JST-Slg 2022/72
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • OGH, 07.04.2022, 15 Os 142/21b
  • § 28a Abs 1 6. Fall SMG
  • § 281 Abs 1 Z 9 StPO

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