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Verkehr mit der Außenwelt – Tragung Postgebühren durch den Bund

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Das Verschulden, nicht über ausreichende Mittel für die Postgebühren zu verfügen, kann mit jeder Schuldform begründet werden; es liegt bereits vor, wenn der Strafgefangene leichtfertig über seine Gelder anderweitig verfügt hat.

  • § 92 Abs 3 StVG
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • LG Linz, 11.01.2022, 21 Bl 42/21g
  • JST-Slg 2022/76

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