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Zeder, Fritz

Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofes (Deutschland) im Strafverfahren gegen M.V. (Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof), C-583/22 PPU

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1. Kann angesichts des Gleichbehandlungsgebots aus Art 3 Abs 1 des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI und vor dem Hintergrund des Art 3 Abs 5 des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI bei einer an sich bestehenden Gesamtstrafenlage zwischen deutschen und EU-ausländischen Verurteilungen für die inländische Straftat auch dann eine Strafe verhängt werden, wenn eine fiktive Einbeziehung der EU-ausländischen Strafe dazu fuhren würde, dass das nach deutschem Recht zulässige Höchstmaß für eine Gesamtstrafe bei zeitigen Freiheitsstrafen überschritten würde?

2. Falls die erste Frage bejaht wird: Ist die nach Art 3 Abs 5 Satz 2 des Rahmenbeschlusses 2008/675/JI vorgesehene Berücksichtigung der EU-ausländischen Strafe in der Weise vorzunehmen, dass der aus der fehlenden Möglichkeit der Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe resultierende Nachteil – entsprechend den Grundsätzen der Gesamtstrafenbildung nach deutschem Recht – bei der Bemessung der Strafe für die inländische Straftat konkret auszuweisen und zu begründen ist?

  • Zeder, Fritz
  • JST-Slg 2022/12
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht

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