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Haushaltsversicherung: Leistungsfreiheit bei bloß zugezogener (und nicht versperrter) Eingangstür
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 139
- Rechtsprechung, 53 Wörter
- Seiten 201-201
- https://doi.org/10.33196/jbl201703020102
30,00 €
inkl MwStZur Erfüllung der Obliegenheit nach Art 4.1. ABH (Allgemeine Bedingungen für die Haushaltversicherung), beim Verlassen der Versicherungsräumlichkeiten diese zu versperren, reicht es nicht aus, eine Haus- oder Wohnungseingangstür mit einem Knauf auf der Außenseite bloß zuzuziehen. Vielmehr ist die aktive Betätigung des Schließmechanismus erforderlich.
- Art 4.1. ABH
- HG Wien, 28.05.2015, 56 Cg 5/15a
- OGH, 25.05.2016, 7 Ob 76/16a1 R 129/15w
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