Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Strafbemessung und Strafnachsicht im Rahmen der Verbandsverantwortlichkeit für Finanzvergehen
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 139
- Rechtsprechung, 1576 Wörter
- Seiten 203-204
- https://doi.org/10.33196/jbl201703020301
30,00 €
inkl MwStGemäß § 28a Abs 1 FinStrG ist die Verbandsgeldbuße in Finanzstrafsachen nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohten Geldstrafe zu bemessen. Damit wird ausgedrückt, dass die Buße nicht – wie in § 4 VbVG vorgesehen – nach dem Tagessatzsystem, sondern dem Sanktionensystem des FinStrG folgend zu bestimmen ist.
Die gänzliche bedingte Nachsicht der Verbandsgeldbuße ist in Verbandsverantwortlichkeitssachen, denen gerichtlich strafbare Finanzvergehen zugrunde liegen, nicht möglich. § 6 VbVG sieht eine solche nur für in Tagessätzen bemessene Geldbußen vor.
§ 5 VbVG regelt die Bemessung der „Anzahl der Tagessätze“ und ist daher auf Verbandsgeldbußen nach dem FinStrG nicht unmittelbar anwendbar. Einer Heranziehung der in § 5 Abs 2 und 3 VbVG genannten Erschwerungs- und Milderungsgründe bei der Bemessung (auch) einer nach dem FinStrG zu bestimmenden Verbandsgeldbuße steht aber nichts entgegen.
- Leitner, Roman
- Lehner, Alexander
- § 5 VbVG
- OGH, 27.06.2016, 13 Os 10/16v
- § 23 Abs 2 FinStrG
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- § 28a FinStrG
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- JBL 2017, 203
- LG Steyr, 09.12.2015, 11 Hv 103/15z
- § 6 VbVG
- Arbeitsrecht
Weitere Artikel aus diesem Heft
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €