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Irreführende Werbung mit Leser-pro-Exemplar-Werten
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 29
- Rechtsprechung, 1296 Wörter
- Seiten 111-113
- https://doi.org/10.33196/wbl201502011101
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inkl MwStBeim Irreführungstatbestand ist zu prüfen, (a) wie ein durchschnittlich informierter und verständiger Interessent für das Produkt, der eine dem Erwerb solcher Produkte angemessene Aufmerksamkeit aufwendet, die strittige Ankündigung versteht, (b) ob dieses Verständnis den Tatsachen entspricht, und ob (c) eine nach diesem Kriterium unrichtige Angabe geeignet ist, den Interessenten zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er sonst nicht getroffen hätte.
Wird mit Kennzahlen für den Werbewert einer Zeitung geworben, nimmt der Adressat der Werbung an, dass diese Zahlen entweder von einer unabhängigen Institution (insb der ÖAK oder der Media-Analyse) veröffentlicht oder aber vom Werbenden aufgrund unstrittiger Grundlagen methodisch korrekt ermittelt wurden.
Die Adressaten der Werbung werden annehmen, dass der von der Bekl ermittelte Wert auf Daten beruht, die jeweils für denselben Zeitraum erhoben wurden. Denn nur dann spiegelt die Berechnung tatsächliche Verhältnisse wider, die in einem bestimmten Zeitraum bestanden hatten. Bei nicht übereinstimmenden Erhebungszeiträumen führt die Berechnung demgegenüber zu einem rein fiktiven Wert, dessen Übereinstimmung mit realen Verhältnissen zufällig wäre.
- OLG Wien, 27.05.2014, 30 R 19/14f-11
- HG Wien, 19.03.2014, 43 Cg 19/14p-6
- § 2 UWG
- WBl-Slg 2015/38
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OGH, 21.10.2014, 4 Ob 129/14w, „Rekord-Druckauflage“
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