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wohnrechtliche blätter

Heft 2, Februar 2024, Band 37

Irrtumsanfechtung beim Verkauf einer Liegenschaft durch eine Gemeinde im Rahmen einer Initiative zur Schaffung leistbaren Wohnraums

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1. Veräußert eine Gemeinde im Rahmen einer Wohnrauminitiative Liegenschaften an Personen ohne Liegenschaftseigentum zu einem günstigen Preis, kann ein Irrtum über verschwiegenes vorhandenes Liegenschaftseigentum wesentlich sein.

2. Ganz offensichtlich unrichtige Angaben eines Vertragspartners, deren Überprüfung dem anderen Teil offenstand und leicht möglich wäre, können nicht als zur Täuschung geeignete Irreführungshandlungen angesehen werden. Jedoch liegt jedenfalls keine offensichtlich unrichtige Angabe vor, wenn die Gemeinde nach dem Aufkommen von Gerüchten über das Bestehen derartigen Liegenschaftseigentums unverzüglich Nachforschungen anstellt (grundbücherliche Namensabfrage), diese aber erfolglos geblieben sind.

  • § 871 ABGB
  • OGH, 23.11.2022, 7 Ob 156/22z, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2024/25
  • OLG Innsbruck, 10 R 25/22k

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