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wohnrechtliche blätter

Heft 2, Februar 2024, Band 37

Wirkung eines bedingten Vergleichs auf die Präklusivfrist des Mietzinsüberprüfungsantrags

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Die Auffassung des RekursG, an der Beendigung des befristeten Bestandverhältnisses durch Zustellung der Mietzins- und Räumungsklage habe sich durch den Abschluss des Vergleichs nichts geändert, ist nicht zu beanstanden. Dass es der Vereinbarung einer Widerrufsfrist dabei keine ausschlaggebende Bedeutung zuerkannt hat, ist keine vom OGH aufzugreifende grobe Fehlbeurteilung.

  • BG Hernals, 16 Msch 13/21d
  • OGH, 14.04.2023, 5 Ob 15/23a, Zurückweisung des Revisionsrekurses
  • § 914 ABGB
  • § 1118 ABGB
  • Miet- und Wohnrecht
  • LGZ Wien, 39 R 26/22w
  • WOBL-Slg 2024/19
  • § 16 Abs 8 Satz 2 und Satz 3 MRG
  • § 33 Abs 2 MRG
  • § 33 Abs 3 MRG

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