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Räumungsklage nach Zurückziehung eines Begehrens auf Erlassung eines Übergabeauftrags unter Anspruchsverzicht: kein identer Streitgegenstand

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Beim Begehren auf Erlassung eines Übergabeauftrags, mit dem die Übergabe des Bestandobjekts zum vereinbarten Endtermin begehrt wird, und bei jenem einer Räumungsklage, mit der die sofortige Räumung begehrt wird, handelt es sich um verschiedenartige Begehren. Während das erste die Behauptung eines in der Zukunft liegenden Endtermins voraussetzt, ist dies beim zweiten nicht der Fall.

Die Berufung auf die Stellung als (bücherlicher) Eigentümer und jene auf die Stellung als Vermieter stellen unterschiedliche rechtserzeugende Sachverhalte dar.

  • BG Salzburg, 15 C 70/22z
  • § 567 ZPO
  • Miet- und Wohnrecht
  • OGH, 17.01.2023, 2 Ob 237/22z
  • LG Salzburg, 22 R 216/22a
  • WOBL-Slg 2024/29

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