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Unmöglichkeit der Leistung infolge Unmöglichkeit einer Flächenwidmungsplanänderung

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Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Vorinstanzen angesichts der Lage der Liegenschaft in einem (historischen) Gewerbegebiet und der Rsp des VfGH zu Flächenwidmungsplanänderungen im vorliegenden Fall davon ausgegangen sind, dass eine Umwidmung nicht möglich war. Die Entscheidung der Vorinstanzen, die von der Unwirksamkeit des Mietvertrags nach § 878 ABGB ausgegangen sind, bewegt sich damit im Rahmen der bisherigen höchstgerichtlichen Rsp.

  • LG Innsbruck, 2 R 26/22w
  • § 878 ABGB
  • § 74 Abs 1 TROG
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2024/26
  • § 36 Abs 2 lit a TROG
  • BG Imst, 7 C 621/18f
  • OGH, 24.11.2022, 9 Ob 89/22m, Zurückweisung der ordentlichen Revision

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