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Lenneis, Christian

Unter § 30 EStG 1988 fällt auch die Veräußerung von Grundstücken, die sich im außerbetrieblichen Vermögen einer Körperschaft befinden

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§ 30 EStG 1988 setzt voraus, dass das Grundstück nicht zum Betriebsvermögen zählt, aber nicht, dass das veräußerte Grundstück zur Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte verwendet wurde. Der Tatbestand des § 30 EStG 1988 erfasst unzweifelhaft auch die Veräußerung von solchen – nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden – Immobilien, die nicht der Einkünfteerzielung gedient haben. Solcherart kommt es auch nicht darauf an, ob die laufende Bewirtschaftung (insbesondere Vermietung) der Immobilie – vor ihrer Veräußerung – ertragsteuerlich als Liebhaberei zu beurteilen war.

  • Lenneis, Christian
  • § 30 EStG
  • Miet- und Wohnrecht
  • BFG, Zl RV/5100602/2017
  • WOBL-Slg 2024/30
  • § 7 Abs 2 KStG
  • VwGH, 25.05.2022, Ra 2022/15/0009, Amtsrevision: Aufhebung der angefochtenen Erk wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes

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