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Kausale Nachschäden vom Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 141
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1461 Wörter, Seiten 325-327

30,00 €

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Vom Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung ist eine Verletzung als sogenannter kausaler Nachschaden erfasst, wenn sie Folge eines Sturzes ist, der sich aufgrund einer arbeitsunfallbedingten Gangunsicherheit ereignete.

  • OGH, 13.09.2018, 10 ObS 53/18v
  • Öffentliches Recht
  • § 175 ASVG
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • JBL 2019, 325
  • OLG Wien, 26.02.2018, 9 Rs 70/17f
  • LG Wiener Neustadt, 21.04.2017, 59 Cgs 154/16k
  • Arbeitsrecht

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