


Kein Anhörungsrecht bei Ausschluss aus der Eigentümergemeinschaft
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 32
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1148 Wörter, Seiten 398-399
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Nicht die Eigentümergemeinschaft, sondern die nach Anteilen zu berechnende Mehrheit der übrigen Wohnungseigentümer ist zur Einbringung der Ausschlussklage aktivlegitimiert, ohne dabei dem betroffenen Wohnungseigentümer ein Anhörungsrecht (vor Klageeinbringung) einräumen zu müssen.
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- LG Innsbruck, 5 R 60/18m
- OGH, 06.11.2018, 5 Ob 193/18w, siehe dazu auch den Beitrag von Löcker im letzten Heft der wobl 2019, 279.
- WOBL-Slg 2019/94
- § 36 WEG
- Miet- und Wohnrecht
- BG Telfs, 2 C 738/17m
Nicht die Eigentümergemeinschaft, sondern die nach Anteilen zu berechnende Mehrheit der übrigen Wohnungseigentümer ist zur Einbringung der Ausschlussklage aktivlegitimiert, ohne dabei dem betroffenen Wohnungseigentümer ein Anhörungsrecht (vor Klageeinbringung) einräumen zu müssen.
- LG Innsbruck, 5 R 60/18m
- OGH, 06.11.2018, 5 Ob 193/18w, siehe dazu auch den Beitrag von Löcker im letzten Heft der wobl 2019, 279.
- WOBL-Slg 2019/94
- § 36 WEG
- Miet- und Wohnrecht
- BG Telfs, 2 C 738/17m