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- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 32
- Rechtsprechung, 362 Wörter
- Seiten 399-399
- https://doi.org/10.33196/wobl201909039901
30,00 €
inkl MwStWurde von den Parteien eines Mietvertrages eine Vereinbarung getroffen, wonach der von einem Mieter verwirklichte Auflösungsgrund auch gegen den anderen wirkt, dann reicht es für die Geltendmachung eines Zahlungsrückstands als Auflösungsgrund gem § 1118 zweiter Fall ABGB gegen mehrere Mitschuldner auch aus, dass nur einer von ihnen vorher unter Gewährung einer Nachfrist gemahnt wurde.
- § 1118 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- OGH, 21.03.2018, 3 Ob 37/18i, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- WOBL-Slg 2019/95
- LG Innsbruck, 4 R 257/17y
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