


Zur Behauptungs- und Beweislast des Erwerbers im Rahmen des Rückforderungsanspruchs
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 32
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1770 Wörter, Seiten 402-404
30,00 €
inkl MwSt




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Der Erwerber hat jene Tatsachen zu behaupten und zu beweisen, aus denen der Beginn des Zinsenlaufs rechtlich ableitbar ist. Wenn der Erwerber kein Vorbringen dazu erstattet, zu welchen Zeitpunkten die von ihm bezahlten Gelder vom Treuhandkonto durch den Treuhänder weitergeleitet wurden und auch keine Daten dieser Auszahlungen festgestellt werden können, hat der Erwerber seinen Anspruch nicht dargetan.
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- Pittl, Raimund
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- OLG Linz, 3 R 62/18k
- WOBL-Slg 2019/97
- OGH, 24.10.2018, 8 Ob 121/18d, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- Miet- und Wohnrecht
- § 7 Abs 4 BTVG
- § 15 BTVG
- § 14 BTVG
Der Erwerber hat jene Tatsachen zu behaupten und zu beweisen, aus denen der Beginn des Zinsenlaufs rechtlich ableitbar ist. Wenn der Erwerber kein Vorbringen dazu erstattet, zu welchen Zeitpunkten die von ihm bezahlten Gelder vom Treuhandkonto durch den Treuhänder weitergeleitet wurden und auch keine Daten dieser Auszahlungen festgestellt werden können, hat der Erwerber seinen Anspruch nicht dargetan.
- Pittl, Raimund
- OLG Linz, 3 R 62/18k
- WOBL-Slg 2019/97
- OGH, 24.10.2018, 8 Ob 121/18d, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- Miet- und Wohnrecht
- § 7 Abs 4 BTVG
- § 15 BTVG
- § 14 BTVG