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wohnrechtliche blätter

Heft 5, Mai 2017, Band 30

Konkludentes Konkurrenzverbot – Zulässigkeit der Vermietung des benachbarten Geschäftslokals an einen Konkurrenten des Bestandnehmers

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Für die Annahme eines konkludenten Konkurrenzverbots müssen konkrete Anhaltspunkte in diese Richtung bestehen, die auf einem eindeutigen Erklärungsverhalten des Bestandgebers basieren und den zwingenden Schluss zulassen müssen, dass ein entsprechender Rechtsfolgewille beider Parteien besteht. Die Vornahme von Investitionen durch den Bestandnehmer reicht dafür ebenso wenig aus, wie seine rein subjektive Annahme, im benachbarten Geschäftslokal werde nur mehr ein Barbetrieb geführt. Für die Beurteilung ist maßgebend, ob der Bestandnehmer in der konkreten Situation aufgrund der Erklärungen oder des Verhaltens des Bestandgebers oder aufgrund besonderer Begleitumstände bei den Verhandlungen berechtigt darauf vertrauen durfte, dass er durch die Überlassung anderer Bestandobjekte an Dritte keiner Konkurrenzsituation ausgesetzt wird.

  • OGH, 28.06.2016, 8 Ob 48/16s, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • § 1096 ABGB
  • WOBL-Slg 2017/48
  • § 914 ABGB
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 863 ABGB
  • LG Feldkirch, 1 R 66/16p, Siehe dazu den Besprechungsaufsatz von Knoll, in diesem Heft der wobl 2017, 131.

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