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wohnrechtliche blätter

Heft 5, Mai 2017, Band 30

Kothbauer, Christoph

Provisionsminderung und Schadenersatz wegen eines Aufklärungsfehlers des Maklers

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Die Verletzung von Informationspflichten bei Abschluss eines Vertrags, unrichtige oder unvollständige Angaben über eine Eigenschaft der vermittelten Kaufsache gewähren nach allgemeinen schadenersatzrechtlichen Grundsätzen nicht den Ersatz des Nichterfüllungsschadens, sondern billigen dem Geschädigten den Ersatz jenes Schadens zu, den er im Vertrauen auf die korrekte Erfüllung des Maklervertrags erlitten hat. Zu ersetzen ist der Vertrauensschaden, nicht aber das positive Erfüllungsinteresse.

Beim Ausmaß der Mäßigung des Provisionsanspruchs nach § 3 Abs 4 MaklerG handelt es sich um eine Frage des Einzelfalles, bei der nur grobe Ermessensfehler der Vorinstanzen vom OGH wahrzunehmen wären.

  • Kothbauer, Christoph
  • OGH, 24.10.2016, 6 Ob 135/16w, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • § 1295 ABGB
  • § 6 MaklerG
  • § 1297 ABGB
  • WOBL-Slg 2017/56
  • § 1296 ABGB
  • Miet- und Wohnrecht
  • OLG Graz, 3 R 192/15b

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