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Legalzession bei unfallbedingter Erhöhung des Pflegegeldes / kein Mitverschulden bei durch Demenzerkrankung bedingter Orientierungslosigkeit und Verwirrtheit

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Bei unfallbedingter Erhöhung eines schon zuvor bezogenen Pflegegelds tritt die Legalzession nach § 16 BPGG nur im Umfang der Erhöhung ein.

Der Schaden ist dem Geschädigten grundsätzlich nicht zuzurechnen, wenn ihm der Beweis gelingt, dass er entgegen der Vermutung des § 1297 ABGB im maßgebenden Zeitpunkt die gewöhnlichen Fähigkeiten, die ihn an sich zur Vermeidung des Schadens in die Lage versetzt hätten, nicht hatte oder dass ihm die Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt nicht möglich war. In diesem Fall sind die Regelungen zur ausnahmsweisen Haftung eines deliktsunfähigen Schädigers (§ 1310 ABGB) entsprechend anzuwenden.

  • LG Leoben, 02.10.2019, 5 Cg 3/18g
  • § 16 BPGG
  • Öffentliches Recht
  • JBL 2021, 184
  • § 1297 ABGB
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • § 1310 ABGB
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • OLG Graz, 06.03.2020, 7 R 57/19k
  • OGH, 06.08.2020, 2 Ob 67/20x
  • Arbeitsrecht

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