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Teilungshindernis der Unzeit wegen Rechtsstreits über das Eigentumsrecht, der nach Streitanhängigkeit des Teilungsprozesses eingeleitet wird

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 143
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1284 Wörter, Seiten 179-180

30,00 €

inkl MwSt

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Das Teilungshindernis der Unzeit kann auch vorliegen, wenn der Teilungsbeklagte nach Streitanhängigkeit des Teilungsprozesses den Teilungskläger auf Herausgabe dessen Miteigentumsanteils und/oder auf Einwilligung in die Einverleibung des Miteigentumsrechts klagt und das allenfalls stattgebende Urteil dem Teilungsanspruch die Grundlage entzieht.

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