


Nachbarn und UVP-Feststellungsverfahren
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 32
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 683 Wörter, Seiten 415-415
30,00 €
inkl MwSt




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Da sich aus § 3 Abs 7 und 7a UVP-G 2000 in der Fassung BGBl I 95/2013 ergibt, dass Nachbarn im Feststellungsverfahren weder ein Antragsrecht, noch Parteistellung, noch ein Beschwerderecht eingeräumt wird, besteht die Möglichkeit, die UVP-Feststellungsentscheidung im Rahmen eines gegen einen späteren Genehmigungsbescheid eingelegten Rechtsbehelfs anzufechten.
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- § 3 Abs 7 UVP-G idF BGBl I 95/2013
- VwGH, 20.12.2017, Ro 2016/04/0009
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 3 Abs 7a UVP-G idF BGBl I 95/2013
- WBl-Slg 2018/133
Da sich aus § 3 Abs 7 und 7a UVP-G 2000 in der Fassung BGBl I 95/2013 ergibt, dass Nachbarn im Feststellungsverfahren weder ein Antragsrecht, noch Parteistellung, noch ein Beschwerderecht eingeräumt wird, besteht die Möglichkeit, die UVP-Feststellungsentscheidung im Rahmen eines gegen einen späteren Genehmigungsbescheid eingelegten Rechtsbehelfs anzufechten.
- § 3 Abs 7 UVP-G idF BGBl I 95/2013
- VwGH, 20.12.2017, Ro 2016/04/0009
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 3 Abs 7a UVP-G idF BGBl I 95/2013
- WBl-Slg 2018/133