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Vergaberecht: Zur Auslegung der RL über die Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Liefer- und Dienstleistungsaufträge

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Art 2 der RL 2004/18/EG des EP und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen ist, dass

miteinander verbundene Bieter, die in ein und demselben Verfahren gesonderte Angebote einreichen, nicht verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber gegenüber von sich aus ihre Verbindungen offenzulegen, wenn in der Ausschreibung oder den Verdingungsunterlagen, die die Bedingungen für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags regeln, keine ausdrückliche normative Bestimmung oder spezifische Bedingung enthalten ist;

der öffentliche Auftraggeber, wenn er über Anhaltspunkte verfügt, die Zweifel an der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der von bestimmten Bietern eingereichten Angebote aufkommen lassen, zur Nachprüfung verpflichtet ist, ob deren Angebote tatsächlich eigenständig und unabhängig sind, und zwar gegebenenfalls dadurch, dass er zusätzliche Informationen von diesen Bietern anfordert. Stellt sich heraus, dass die Angebote nicht eigenständig und unabhängig sind, steht Art 2 der RL 2004/18 einem Zuschlag des Auftrags an die Bieter, die ein solches Angebot abgegeben haben, entgegen.

  • Art 1 Abs 1 UnterAbs 3 und Art 2 Abs 1 lit b der RL des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge
  • WBl-Slg 2018/116
  • Art 2 der RL 2004/18/EG des EP und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge
  • Art 56 AEUV
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Art 101 AEUV
  • Art 45 AEUV
  • EuGH, 17.05.2018, Rs C-531/16, (Šiauliu˛ regiono atlieku˛ tvarkymo centras, „Ecoservice projektai“ UAB, vormals „Specializuotas transportas“ UAB, Beteiligte: „VSA Vilnius“ UAB, „Švarinta“ UAB, „Specialus autotransportas“ UAB, „Ecoservice“ UAB; Lietuvos Au

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