


Zur Wirksamkeit der Beurkundung eines GmbH-Gesellschaftsvertrags durch einen ausländischen Notar
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WBLBand 32
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 4652 Wörter, Seiten 367-373
30,00 €
inkl MwSt




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In der heftig umstrittenen Frage, ob gesellschaftsrechtliche Grundlagengeschäfte wie Gesellschaftsverträge oder Satzungen durch ausländische Notare im Ausland beurkundet werden dürfen, hat das KG Berlin jüngst neue Bewegung in die Diskussionen gebracht und judiziert, dass die Beurkundung eines deutschen GmbH-Gesellschaftsvertrags durch einen Schweizer Notar aus dem Kanton Bern wirksam sei und dem deutschen Formerfordernis genüge. Dieser Beschluss bietet den Anreiz für eine tiefgreifende Untersuchung der gegenständlichen Rechtsproblematik auch in Österreich. Nach einer überblicksartigen Skizzierung der Entscheidung des KG Berlin sowie einem Problemaufriss und einer Darstellung der wichtigsten Aussagen in Judikatur und Lehre folgt eine rechtliche Analyse und Lösungsansätze für die Praxis, wie mit Beurkundungen im Ausland de lege lata und de lege ferenda umgegangen werden sollte.
-
- Breisch, Maximilian
- Mitterecker, Johannes
-
- GmbH-Gründung
- § 52 NO
- § 9a GmbHG
- Internationales Gesellschaftsrecht
- Formstatut
- Ortsform
- § 10 IPRG
- Art 11 Abs 1 dEGBGB
- § 8 dBeurkG
- § 4 Abs 3 GmbHG
- § 12 IPRG
- Substitution der Notariatsaktsform
- Wirkungsstatut
- § 8 IPRG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 2 Abs 1 dGmbHG
- Anteilsabtretung
- § 7 dBeurkG
- Notariatsakt
- § 76 Abs 2 GmbHG
- § 16 AktG
- § 6 dBeurkG
- Auslandsbeurkundung
- Satzung
- WBL 2018, 367
- Gesellschaftsstatut
- Gesellschaftsvertrag
In der heftig umstrittenen Frage, ob gesellschaftsrechtliche Grundlagengeschäfte wie Gesellschaftsverträge oder Satzungen durch ausländische Notare im Ausland beurkundet werden dürfen, hat das KG Berlin jüngst neue Bewegung in die Diskussionen gebracht und judiziert, dass die Beurkundung eines deutschen GmbH-Gesellschaftsvertrags durch einen Schweizer Notar aus dem Kanton Bern wirksam sei und dem deutschen Formerfordernis genüge. Dieser Beschluss bietet den Anreiz für eine tiefgreifende Untersuchung der gegenständlichen Rechtsproblematik auch in Österreich. Nach einer überblicksartigen Skizzierung der Entscheidung des KG Berlin sowie einem Problemaufriss und einer Darstellung der wichtigsten Aussagen in Judikatur und Lehre folgt eine rechtliche Analyse und Lösungsansätze für die Praxis, wie mit Beurkundungen im Ausland de lege lata und de lege ferenda umgegangen werden sollte.
- Breisch, Maximilian
- Mitterecker, Johannes
- GmbH-Gründung
- § 52 NO
- § 9a GmbHG
- Internationales Gesellschaftsrecht
- Formstatut
- Ortsform
- § 10 IPRG
- Art 11 Abs 1 dEGBGB
- § 8 dBeurkG
- § 4 Abs 3 GmbHG
- § 12 IPRG
- Substitution der Notariatsaktsform
- Wirkungsstatut
- § 8 IPRG
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 2 Abs 1 dGmbHG
- Anteilsabtretung
- § 7 dBeurkG
- Notariatsakt
- § 76 Abs 2 GmbHG
- § 16 AktG
- § 6 dBeurkG
- Auslandsbeurkundung
- Satzung
- WBL 2018, 367
- Gesellschaftsstatut
- Gesellschaftsvertrag