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Zur Frage des Fortwirkens der durch zugeführte Neukunden entstandenen Vorteils im Fall der Unternehmensveräußerung

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Bei Veräußerung des Unternehmens, dem der Handelsvertreter neue Kunden zugeführt hat, durch den Geschäftsherrn, besteht die Vermutung, dass der Wert des Kundenstocks wertbildend Berücksichtigung gefunden hat. Dem Geschäftsherrn steht jedoch der Gegenbeweis offen.

  • § 24 HVertG
  • WBl-Slg 2018/130
  • OLG Linz, 19.05.2016, 3 R 55/16k-44
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OGH, 13.09.2017, 10 Ob 55/16k

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