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Mitgutsch, Ingrid

Straflosigkeit durch tätige Reue nach Geldbörsendiebstahl?

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Ein erster Blick auf die diversen Reuebestimmungen des StGB lässt vermuten, dass der Dieb einer sowohl mit Bargeld als auch mit Führerschein und Zahlungskarten bestückten Geldbörse relativ einfach durch Rückgabe des vollständigen und unversehrten Objekts Straffreiheit erlangen kann. Dass dies in praxi nicht ganz so einfach ist und der Teufel im Detail der genannten Bestimmungen steckt, zeigt der nachstehende Beitrag.

  • Mitgutsch, Ingrid
  • Rechtzeitigkeit
  • § 229 StGB
  • Diebstahl
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 167 StGB
  • Urkundenunterdrückung
  • Freiwilligkeit
  • § 127 StGB
  • § 241g StGB
  • contrarius actus
  • Entfremdung unbarer Zahlungsmittel
  • Tätige Reue
  • JST 2022, 430

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