


Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Graz in der Rechtshilfesache gegen M.S. (Staatsanwaltschaft Graz), C-16/22
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 9
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 897 Wörter, Seiten 492-493
20,00 €
inkl MwSt




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Sind Art 1 Abs 1 Satz 1 und Art 2 lit c Z i der Richtlinie 2014/41/EU so auszulegen, dass als „Justizbehörde“ und „Anordnungsbehörde“ im Sinne dieser Bestimmungen auch ein deutsches Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung anzusehen ist, das nach den nationalen Vorschriften ermächtigt ist, in Bezug auf bestimmte Straftaten die Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft wahrzunehmen?
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- Zeder, Fritz
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- JST-Slg 2022/9
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
Sind Art 1 Abs 1 Satz 1 und Art 2 lit c Z i der Richtlinie 2014/41/EU so auszulegen, dass als „Justizbehörde“ und „Anordnungsbehörde“ im Sinne dieser Bestimmungen auch ein deutsches Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung anzusehen ist, das nach den nationalen Vorschriften ermächtigt ist, in Bezug auf bestimmte Straftaten die Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft wahrzunehmen?
- Zeder, Fritz
- JST-Slg 2022/9
- Strafrecht- und Strafprozessrecht