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Zeder, Fritz

Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Graz in der Rechtshilfesache gegen M.S. (Staatsanwaltschaft Graz), C-16/22

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Sind Art 1 Abs 1 Satz 1 und Art 2 lit c Z i der Richtlinie 2014/41/EU so auszulegen, dass als „Justizbehörde“ und „Anordnungsbehörde“ im Sinne dieser Bestimmungen auch ein deutsches Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung anzusehen ist, das nach den nationalen Vorschriften ermächtigt ist, in Bezug auf bestimmte Straftaten die Rechte und Pflichten der Staatsanwaltschaft wahrzunehmen?

  • Zeder, Fritz
  • JST-Slg 2022/9
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht

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