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Suchtgift, Besitz, vorläufige Einstellung, Präventionsüberlegungen

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Im Fall einer § 27 Abs 1 und 2 SMG subsumierbaren Tat ist die vorläufige Einstellung des Verfahrens durch das Gericht nach § 37 iVm § 35 Abs 1 SMG an keine Überlegungen zur Schwere der Schuld oder zur Prävention geknüpft und unabhängig von der Verurteilung anderer, mit dem SMG nicht im Zusammenhang stehender Straftaten wahrzunehmen.

  • OGH, 09.04.2019, 14 Os 9/19h
  • § 27 Abs 1 Z 1 2. Fall SMG
  • JST-Slg 2020/44
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 27 Abs 2 SMG
  • § 35 Abs 1 SMG
  • § 37 SMG

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