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Unzulässige Dereliktion von (bloßen) Miteigentumsanteilen nicht verbücherungsfähig
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 141
- Rechtsprechung, 1095 Wörter
- Seiten 515-516
- https://doi.org/10.33196/jbl201908051501
30,00 €
inkl MwStDie unzulässige Dereliktion von (bloßen) Miteigentumsanteilen ist nicht verbücherungsfähig. Eine dennoch erfolgte Eintragung der Herrenlosigkeit des Miteigentumsanteils ist mit unheilbarer Nichtigkeit behaftet; sie zieht auf keinen Fall Rechtswirkungen nach sich, auch nicht gutgläubigen Dritten gegenüber. Die nichtige Eintragung ist nach § 130 GBG amtswegig zu löschen.
- § 839 ABGB
- LGZ Graz, 23.08.2018, 4 R 98/18p
- § 387 ABGB
- § 362 ABGB
- Öffentliches Recht
- JBL 2019, 515
- OGH, 20.03.2019, 5 Ob 204/18p
- § 130 GBG
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- § 363 ABGB
- BG Weiz, 04.04.2018, 1479/2018
- Allgemeines Privatrecht
- § 830 ABGB
- Zivilverfahrensrecht
- § 94 Abs 1 GBG
- Arbeitsrecht
- § 361 ABGB
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