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Verbot der „reformatio in peius“
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 33
- Rechtsprechung, 479 Wörter
- Seiten 484-484
- https://doi.org/10.33196/wbl201908048401
30,00 €
inkl MwStAuch nach der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 besteht in Verwaltungsstrafsachen weiterhin das Verbot der „reformatio in peius“. Somit war es dem LVwG nach Aufhebung der im ersten Rechtsgang verhängten Strafe durch den VwGH verwehrt, für dasselbe dem Revisionswerber zur Last gelegte Verhalten im zweiten Rechtsgang eine strengere Strafe auszusprechen, als im ersten Rechtsgang.
- VwGH, 01.04.2019, Ra 2018/17/0200
- WBl-Slg 2019/152
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- § 42 VwGVG
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