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Krauskopf, Beatrix

Verfassungswidrigkeit des § 191 Abs 2 S 1 ABGB sowie des § 8 Abs 4 EPG

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Aufhebung des § 191 Abs 2 S 1 ABGB idF BGBl I 15/2013 sowie des § 8 Abs 4 EPG idF BGBl I 179/2013 (Verbot der gemeinsamen Adoption durch eingetragene Partner) mangels sachlicher Rechtfertigung einer Differenzierung nach der sexuellen Orientierung und der Ungleichbehandlung eingetragener Partner gegenüber gleich- oder verschiedengeschlechtlichen Lebenspartnern bei der Stiefkindadoption. Der Ausschluss eingetragener Partner von der Möglichkeit der gemeinsamen Annahme eines Wahlkindes ist auch im Hinblick auf das Kindeswohl nicht gerechtfertigt.

  • Krauskopf, Beatrix
  • § 191 Abs 2 ABGB
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Art 1 BVG über die Rechte von Kindern
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • VfGH, 11.12.2014, G 119/2014G 120/2014
  • § 8 Abs 4 EPG
  • Arbeitsrecht
  • JBL 2015, 237

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