


Verkehr mit der Außenwelt – Besuchszeiten, Besuchsformen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 7
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 491 Wörter, Seiten 500-501
20,00 €
inkl MwSt




-
Es besteht ein subjektiv-öffentliches Recht auf Langzeitbesuche, sofern entsprechende Räume gem § 93 Abs 2 StVG bestehen und die im Gesetz genannten Voraussetzungen vorliegen. Ein Anspruch auf Schaffung solcher Räume oder Überstellung in eine Justizanstalt mit solchen Räumen besteht nicht. (1)
Ein subjektiv-öffentliches Recht betreffend Häufigkeit und Dauer von Besuchen ist in § 93 Abs 1 2. Satz StVG verankert. Die Bestimmung des § 94 Abs 1 2. Satz StVG ist hingegen als bloße Ordnungsvorschrift zu verstehen. (2)
-
- JST-Slg 2020/70
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 93 StVG
- OLG Wien, 20.08.2020, 32 Bs 190/20f32 Bs 191/20b
- LG Linz, 06.07.2020, 21 Bl 27/20z21 Bl 28/20x, JSt-Slg 2020/60, 423
- § 94 StVG
Es besteht ein subjektiv-öffentliches Recht auf Langzeitbesuche, sofern entsprechende Räume gem § 93 Abs 2 StVG bestehen und die im Gesetz genannten Voraussetzungen vorliegen. Ein Anspruch auf Schaffung solcher Räume oder Überstellung in eine Justizanstalt mit solchen Räumen besteht nicht. (1)
Ein subjektiv-öffentliches Recht betreffend Häufigkeit und Dauer von Besuchen ist in § 93 Abs 1 2. Satz StVG verankert. Die Bestimmung des § 94 Abs 1 2. Satz StVG ist hingegen als bloße Ordnungsvorschrift zu verstehen. (2)
- JST-Slg 2020/70
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 93 StVG
- OLG Wien, 20.08.2020, 32 Bs 190/20f32 Bs 191/20b
- LG Linz, 06.07.2020, 21 Bl 27/20z21 Bl 28/20x, JSt-Slg 2020/60, 423
- § 94 StVG