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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Wechselzahlungsauftrag gegen ausländischen Beklagten.

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Art 1 EuMahnVO 1896/2006/EG; §§ 244, 556 ZPO. Der im Ausland domizilierte Beklagte muss binnen 14 Tagen Einwendungen gegen einen Wechselzahlungsauftrag erheben, der in Verletzung von § 556 Abs 2 ZPO gegen ihn erlassen worden ist, widrigenfalls der Auftrag in Rechtskraft und Vollstreckbarkeit erwächst. Diese Rechtslage ist nicht unionsrechtswidrig.

Das europäische Mahnverfahren gelangt nicht obligatorisch zur Anwendung, sondern stellt eine fakultative Alternative zum normalen gerichtlichen Verfahren dar.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • oeba-Slg 2016/2250
  • OGH, 27.05.2015, 8 Ob 12/15w

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