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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Zur Behauptungs- und Beweislast für den Rechtswidrigkeitszusammenhang beim Anlegerschaden.

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§§ 1293, 1295 ABGB. Nach einem Verkauf der Wertpapiere sind für die Höhe des Anlegerschadens der dadurch erzielte Erlös und der Kurs der Alternativanlage maßgeblich. Wenn der Anleger den Schaden solcherart berechnet, hat er ihn schlüssig dargestellt. Das Marktgeschehen und Elemente der (hypothetischen) Marktentwicklung sind für den Anleger nicht, jedenfalls aber wesentlich schwieriger als für Marktteilnehmer mit Expertenwissen, zu durchschauen. Sich daraus ergebende Umstände, die für eine „Minderung“ des Schadens sprechen, sind daher vom Schädiger zu behaupten und zu beweisen.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • OGH, 19.02.2016, 8 Ob 98/15t
  • oeba-Slg 2016/2244

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