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Zulässige Koppelung von Tankmiete und Alleinbezugsverpflichtung des Mieters

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 30
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
99 Wörter, Seiten 173-174

30,00 €

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Der verbotene Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung kann in der an die Vertragsschließung geknüpften Bedingung bestehen, dass die Vertragspartner zusätzliche Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach Handelsbrauch in Beziehung zum Vertragsgegenstand stehen.

Unter Berücksichtigung der Rsp des EuGH und der Praxis der Europäischen Kom bejaht der Senat weiterhin, dass die Kopplung von Tankmiete und Alleinbezugsverpflichtung des Mieters für die Dauer des Mietverhältnisses aus Gründen der Sicherheit und aufgrund des Umstands, dass die gemieteten Gastanks im Eigentum des vermietenden Flüssiggasunternehmens stehen, gerechtfertigt ist, sodass die Kopplung kein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ist.

  • WBl-Slg 2016/56
  • § 5 Abs 1 Z 4 KartG
  • OLG Wien als KartellG, 28.10.2014, GZ 27 Kt 23/09GZ 27 Kt 24/09GZ 27 Kt 22/10-216
  • Art 102 lit d AEUV
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OGH als KOG, 01.12.2015, 16 Ok 4/15x, „FlüssiggasV“

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