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Zur Art des Verfahrens, in welchem der Anspruch auf Rechnungslegung und Bucheinsicht bei einer (vor dem 1.1.2015) gegründeten Gesellschaft des bürgerlichen Rechts im Liquidationsstadium geltend zu machen ist
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 34
- Rechtsprechung, 2099 Wörter
- Seiten 40-42
- https://doi.org/10.33196/wbl202001004001
30,00 €
inkl MwStDer Anspruch auf Rechnungslegung und Bucheinsicht ist bei einer in Liquidation befindlichen Gesellschaft bürgerlichen Rechts im streitigen Verfahren geltend zu machen.
Von der Möglichkeit eines „Opt-out“ bei Altgesellschaften sind die Regelung über den Übergang des Gesellschaftsvermögens und die Liquidation nicht erfasst.
Die Aufkündigung der Gesellschaft führt dazu, dass die Gesellschaft weiterhin existiert, sich aber im Liquidationsstadium befindet.
- § 1216a ABGB
- § 1216c ABGB
- LG Feldkirch, 26.06.2019, 2R 149/19f-9
- § 155 Abs 3 UGB
- § 1216d ABGB
- § 1503 Abs 5 ABGB
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OGH, 24.10.2019, 6 Ob 162/19w
- BG Dornbirn, 27.05.2019, 18 Nc 3/19k-4
- § 1216e ABGB
- WBl-Slg 2020/12
- § 1216b ABGB
- § 40a JN
- § 118 UGB
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