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Abweichung der schriftlichen Ausfertigung vom mündlich verkündeten Erkenntnis

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 6
Inhalt:
Judikatur - Verfahrensrecht
Umfang:
836 Wörter, Seiten 528-529

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Weicht das VwG ausdrücklich vom mündlich verkündeten Spruch des Erkenntnisses ab und verleiht der schriftlichen Ausfertigung damit einen anderen normativen Inhalt als der mündlich verkündeten Entscheidung, so stellt das schriftlich ausgefertigte Erkenntnis eine neuerliche, inhaltlich geänderte Entscheidung dar, welcher das Hindernis der entschiedenen Sache entgegensteht.

  • ZVG-Slg 2019/106
  • VwGH, 15.04.2019, Ra 2018/16/0209
  • § 29 Abs 4 VwGVG
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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