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Scheinkonkurrenz: Vorgehen des VwG bei Teilrechtskraft des behördlichen Straferkenntnisses

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Liegt in Bezug auf eine Verwaltungsübertretung im Verhältnis zu einer gerichtlich strafbaren Handlung ein Fall der Scheinkonkurrenz iSd § 30 Abs 2 VStG vor und ist das behördliche Straferkenntnis hinsichtlich des Schuldspruchs in Rechtskraft erwachsen, weil nur der Strafausspruch mit Beschwerde bekämpft wurde, so hat das VwG den Strafausspruch aufzuheben und in diesem Umfang die Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens zu verfügen.

  • ZVG-Slg 2019/104
  • VwGH, 28.05.2019, Ra 2018/05/0266
  • § 30 Abs 3 VStG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • § 30 Abs 2 VStG
  • Art 4 Abs 1 7. ZPEMRK

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