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Alkoholmissbrauch allein kein Grund für eine Sachwalterbestellung

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Psychische Krankheit und geistige Behinderung (§ 273 Abs 1 ABGB) sind Rechtsbegriffe, die nicht mit medizinischen Definitionen übereinstimmen müssen, die aber auch nicht völlig losgelöst von medizinischen Regeln und Erfahrungssätzen zu interpretieren sind.

Der Missbrauch von Alkohol (allein) ist kein Grund für eine Sachwalterbestellung, sofern damit nicht eine psychische Krankheit oder geistige Behinderung zum Ausdruck kommt oder dessen Folge ist. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn die Suchtkrankheit bereits zu schweren Hirnschädigungen geführt hat. Dass alkoholkranken Personen in gewissem Maße die Einsicht in ihre Suchterkrankung und insofern die Kritikfähigkeit fehlt, ist für derartige Krankheitsfälle wohl eine geradezu typische Begleiterscheinung und per se ebenfalls keine geistige oder psychische Beeinträchtigung mit Krankheitswert.

  • § 273 ABGB
  • Öffentliches Recht
  • LG Leoben, 14.06.2011, 2 R 102/11s
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • BG Mürzzuschlag 14.2.2011, 6 P 8/06g
  • Zivilverfahrensrecht
  • JBL 2012, 194
  • OGH, 07.10.2011, 5 Ob 178/11d
  • Arbeitsrecht

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