Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Rückzession an den Kläger kein Fall des § 234 ZPO

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 134
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1322 Wörter, Seiten 188-190

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Rückzession an den Kläger kein Fall des § 234 ZPO in den Warenkorb legen

§ 234 ZPO behandelt in Ansehung des Klägers den Fall, dass dieser nach Streitanhängigkeit seine materielle Berechtigung verliert, trotzdem aber seine Prozessführungsbefugnis behält. Wird dem Kläger, der bei Klageeinbringung infolge Zession der streitgegenständlichen Forderung materiell nicht mehr berechtigt war, die Forderung vor Schluss der mündlichen Streitverhandlung rückzediert, verhält es sich umgekehrt. Maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt ist der Schluss der mündlichen Streitverhandlung; dies gilt auch für die Beurteilung eines Rechtserwerbs durch den Kläger aufgrund einer Rückzession.

  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 234 ZPO
  • JBL 2012, 188
  • Zivilverfahrensrecht
  • OLG Graz, 01.12.2010, 6 R 79/10z
  • OGH, 12.10.2011, 3 Ob 31/11x
  • Arbeitsrecht
  • LGZ Graz, 31.03.2010, 19 Cg 3/08f

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice