Zum Hauptinhalt springen
Messner, David

Amtshaftung für Gesetzesvorbereitung durch Verwaltungsorgane

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Das Fehlen einer Haftung für verfassungswidrige Gesetzgebung ist problematisch und in letzter Zeit vermehrt kritisiert worden. Es ist allerdings unklar, ob die Privilegierung der Gesetzgebung auch die Ausarbeitung von Gesetzesvorlagen durch Verwaltungsorgane erfasst, oder ob die Einbringung einer Gesetzesinitiative durch die Regierung durchaus Schadenersatzansprüche nach dem Amtshaftungsgesetz auslösen kann. Dieser bislang kaum beachteten Frage kommt beträchtliche Bedeutung zu, weil nahezu jedes verfassungswidrige Gesetz auf einer fehlerhaften Regierungsvorlage basiert. Der vorliegende Beitrag untersucht daher historische, systematische und teleologische Hinweise auf eine überzeugende Einordnung der administrativen Gesetzesvorbereitung. Ergänzend wird ein Blick auf jüngere Entwicklungen der Haftung für die Gesetzgebungsfunktion im kontinentaleuropäischen Raum geworfen und der Frage nachgegangen, ob die schadenersatzrechtlichen Zurechnungskriterien sinnvoll auf fehlerhafte Regierungsvorlagen angewendet werden können.

  • Messner, David
  • Art 41 Abs 1 B-VG
  • Gewaltentrennung
  • § 1 AHG
  • § 1293 ABGB
  • § 1295 ABGB
  • Rechtsschutz
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • JBL 2017, 205
  • Europa- und Völkerrecht
  • Art 23 B-VG
  • Art 34 dGG
  • Schadenersatzrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • legislatives Unrecht
  • Verfassungsrecht
  • Art 7 B-VG
  • Gesetzesprüfung
  • Art 41 EMRK
  • Gesetzgebung
  • Europäische Menschenrechtskonvention
  • Zivilverfahrensrecht
  • Amtshaftung
  • Verordnungen
  • § 1294 ABGB
  • Verwaltungshandeln
  • Staatshaftung
  • § 839 dBGB
  • Arbeitsrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!