Zum Hauptinhalt springen

Schutzzweck der Wiedereinsetzungsnormen

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Durch die Normen der ZPO, die bestimmen, unter welchen Voraussetzungen einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt werden kann, wird das Interesse des Prozessgegners am Aufrechtbleiben einer inhaltlich unrichtigen Entscheidung nicht geschützt (hier: nachteilige Entscheidung nach gesetzwidriger Bewilligung der Wiedereinsetzung). Gegen die nach der Bewilligung der Wiedereinsetzung ergangene bzw ergehende Sachentscheidung standen/stehen der Partei ohnehin alle nach den Verfahrensvorschriften vorgesehenen Möglichkeiten der Bekämpfung im Rechtsmittelweg zu.

  • § 1311 ABGB
  • § 1 AHG
  • § 153 ZPO
  • Öffentliches Recht
  • JBL 2017, 254
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • OGH, 23.11.2016, 1 Ob 180/16a
  • Allgemeines Privatrecht
  • OLG Linz, 08.06.2016, 4 R 12/16m
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 146 ZPO
  • Arbeitsrecht
  • LG Steyr, 26.11.2015, 4 C 55/15v

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!