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Schutzzweck der Wiedereinsetzungsnormen
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 139
- Rechtsprechung, 829 Wörter
- Seiten 254-255
- https://doi.org/10.33196/jbl201704025401
30,00 €
inkl MwStDurch die Normen der ZPO, die bestimmen, unter welchen Voraussetzungen einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt werden kann, wird das Interesse des Prozessgegners am Aufrechtbleiben einer inhaltlich unrichtigen Entscheidung nicht geschützt (hier: nachteilige Entscheidung nach gesetzwidriger Bewilligung der Wiedereinsetzung). Gegen die nach der Bewilligung der Wiedereinsetzung ergangene bzw ergehende Sachentscheidung standen/stehen der Partei ohnehin alle nach den Verfahrensvorschriften vorgesehenen Möglichkeiten der Bekämpfung im Rechtsmittelweg zu.
- § 1311 ABGB
- § 1 AHG
- § 153 ZPO
- Öffentliches Recht
- JBL 2017, 254
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- OGH, 23.11.2016, 1 Ob 180/16a
- Allgemeines Privatrecht
- OLG Linz, 08.06.2016, 4 R 12/16m
- Zivilverfahrensrecht
- § 146 ZPO
- Arbeitsrecht
- LG Steyr, 26.11.2015, 4 C 55/15v
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