Operation durch Wahlarzt ohne Berufssitz: kein Anspruch auf Kostenersatz
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 139
- Rechtsprechung, 1821 Wörter
- Seiten 261 -263
- https://doi.org/10.33196/jbl201704026104
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Der Kostenersatzanspruch für die Leistung eines Wahlarztes ist auch daran gebunden hat, dass dieser nach dem ÄrzteG zulässigerweise als Wahlarzt tätig sein kann. Eine infolge Verstoß gegen § 45 Abs 4 ÄrzteG (Verbot der freiberuflichen Ausübung des ärztlichen Berufes ohne bestimmten Berufssitz) unzulässig erfolgte ärztliche Behandlung ist keine einen Kostenersatzanspruch nach § 59 B-KUVG auslösende Inanspruchnahme eines Wahlarztes.
Verletzungen von Informations- und Beratungspflichten durch einen beklagten Sozialversicherungsträger können keinesfalls zu einem sozialversicherungsrechtlichen Leistungsanspruch des Versicherten führen.
- § 45 Abs 4 ÄrzteG
- § 59 B-KUVG
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- OLG Graz, 15.06.2016, 7 Rs 20/16i
- Zivilverfahrensrecht
- OGH, 11.10.2016, 10 ObS 109/16a
- JBL 2017, 261
- LGZ Graz, 02.11.2015, 32 Cgs 202/15t
- Arbeitsrecht
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