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Amtsmissbrauch durch falsche Bestätigung über die Meldung des Erwerbs einer Waffe

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JBLBand 138
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
719 Wörter, Seiten 269-270

30,00 €

inkl MwSt

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§ 31 Abs 4 WaffG ließ schon in der im Tatzeitpunkt geltenden Fassung keinen Zweifel daran‚ dass es sich bei dieser Tätigkeit von Gewerbetreibenden um die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben im Rahmen der Waffen- und Sicherheitspolizei handelte. Die Entgegennahme und Bestätigung einer offensichtlich tatsachenwidrigen Meldung des Erwerbs einer Waffe stellt einen Befugnismissbrauch dar. Durch diese Vorgangsweise wird der Zweck der Meldung (der Waffenpolizei ein verlässliches Bild über den Inhaber der meldepflichtigen Schusswaffe zu vermitteln) vereitelt.

  • § 30 WaffG
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • OGH, 08.06.2015, 17 Os 4/15i
  • JBL 2016, 269
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 31 WaffG
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 302 StGB
  • § 32 WaffG
  • LG Eisenstadt, 24.11.2014, 8 Hv 55/14h
  • Arbeitsrecht

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